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   BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12   

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BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12 (https://dejure.org/2013,10703)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2013 - 20 F 14.12 (https://dejure.org/2013,10703)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 20 F 14.12 (https://dejure.org/2013,10703)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Anwalts auf Informationszugang bzgl. der sog. Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für die Länder Türkei, Iran, Togo, Irak und Russische Förderation (hier: Vorliegen von Geheimhaltungsgründen)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IFG § 3 Nr. 1 Buchst. a)Nr. 4 Alt. 2
    Anspruch eines Anwalts auf Informationszugang bzgl. der sog. Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für die Länder Türkei, Iran, Togo, Irak und Russische Förderation (hier: Vorliegen von Geheimhaltungsgründen)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entscheidung über Anspruch auf Informationszugang als Streitgegenstand bedarf nicht zwingend der Einsicht in zurückgehaltene Akten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 15.03.2013 - 20 F 8.12

    Sachentscheidungsvoraussetzung eines Antrags nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO; keine

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Je nach Fallkonstellation darf es sich dabei allerdings nicht in formelhafter Weise allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 11).

    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Grundsatz der Amtsermittlung zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 11).

    Ebenso kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 12).

  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 22.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; internationale Beziehungen; nachteilige

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Dies kommt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts etwa dann in Betracht, wenn der Bundesregierung zurechenbare negative Bewertungen von Entwicklungen und Verhältnissen in anderen Staaten nach der Einschätzung der Bundesregierung die Beziehungen zu diesen Staaten in einer unerwünschten Weise trüben kann (Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 7 C 21.08

    Informationszugang; Ausschlussgründe; Vertraulichkeitspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Von dieser Auslegung des Verwaltungsgerichts ausgehend, die jedenfalls nicht offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. insoweit auch Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 7 C 21.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 2 Rn. 27 f.), ist es nicht von vornherein von der Hand zu weisen, dass bereits die stichwortartige Umschreibung des Inhalts eines Herkunftsländer-Leitsatzes den Schluss auf das Vorliegen des fachgesetzlichen Ausschlussgrundes nach § 3 Nr. 4 Alt. 2 IFG zulässt, ohne dass es notwendig wäre, den betreffenden Herkunftsländer-Leitsatz selbst einzusehen.
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Eine Bindungswirkung entfällt auch dann, wenn das Gericht der Hauptsache seiner Verpflichtung nicht genügt, die ihm nach dem Grundsatz der Amtsermittlung zur Verfügung stehenden Mittel zur Aufklärung des Sachverhalts zu erschöpfen, um auf dieser Grundlage über die Erforderlichkeit der Aktenvorlage zu entscheiden (Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - BVerwG 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 7 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 11).
  • BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03

    In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Je nach Fallkonstellation darf es sich dabei allerdings nicht in formelhafter Weise allein auf die Angabe des Beweisthemas und der als entscheidungserheblich erachteten Aktenteile (Beweismittel) beschränken, sondern muss in den Gründen des Beschlusses zur Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall - sei es mit Blick auf die Zulässigkeit des Rechtsschutzbegehrens, sei es unter Darlegung der materiell-rechtlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Anspruchs sowie der fachgesetzlichen Ablehnungsgründe - Stellung nehmen (Beschlüsse vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 11).
  • BVerwG, 31.08.2009 - 20 F 10.08

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; fachgesetzliche

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Ebenso kann es Fallgestaltungen geben, bei denen es für die Feststellung materieller Geheimhaltungsgründe auf die Kenntnis des konkreten Akteninhalts nicht ankommt (Beschlüsse vom 31. August 2009 - BVerwG 20 F 10.08 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 55 Rn. 4 und vom 15. März 2013 - BVerwG 20 F 8.12 - Rn. 12).
  • BVerwG, 02.11.2010 - 20 F 2.10

    Informationszugangsrechte; "in-camera" -Verfahren; Verbraucherinformation;

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Ob es zur Beurteilung des Geheimhaltungsbedarfs als Erkenntnishilfe der streitigen Akten bedarf, kann neben dem Zuschnitt der Geheimhaltungsgründe auch davon abhängen, ob der Akteninhalt seinem Gegenstand nach unstreitig ist und auf dieser Grundlage über die fachgesetzlichen Geheimhaltungsgründe entschieden werden kann (Beschluss vom 2. November 2010 - BVerwG 20 F 2.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 61 Rn. 13).
  • VG Ansbach, 22.01.2008 - AN 4 K 07.00903

    Zugang zu den so genannten Herkunftsländer-Leitsätzen des Bundesamtes für

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Das Verwaltungsgericht wies die Klage der Klägerin mit der Begründung ab, es liege ein Ausschlussgrund nach § 3 Nr. 4 Alt. 2 IFG vor (Urteil vom 22. Januar 2008 - AN 4 K 07.00903 -).
  • BVerwG, 18.04.2012 - 20 F 5.11

    Anspruch auf Zugang zu allen vom Bundesamt geführten Herkunftsländer-Leitsätzen

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Auf den Antrag der Klägerin hat der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts festgestellt, dass die Verweigerung der Aktenvorlage durch den Beigeladenen rechtswidrig war (Beschluss vom 18. April 2012 - BVerwG 20 F 5.11 -).
  • BVerwG, 13.04.2011 - 20 F 25.10

    Pflicht des Hauptsachegerichts zur Verlautbarung seiner Rechtsauffassung

    Auszug aus BVerwG, 08.05.2013 - 20 F 14.12
    Ist erst in der Sperrerklärung der Inhalt der angeforderten Unterlagen inhaltlich jedenfalls stichwortartig näher beschrieben worden, folgt aus der durch § 99 VwGO vorgegebenen Aufgabenverteilung zwischen dem Fachsenat und dem Gericht der Hauptsache, dass zunächst das zur Sachentscheidung berufene Gericht der Hauptsache zu prüfen und förmlich darüber zu befinden hat, ob es die im Verfahren aufgeworfenen Rechtsfragen ohne Einsichtnahme in die angeforderten Unterlagen auf der Grundlage der abstrakten Umschreibung ihres Inhalts beantworten kann (Beschlüsse vom 13. April 2011 - BVerwG 20 F 25.10 - juris Rn. 9 f. und vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 03.07.2012 - 20 F 12.11

    Zur Bindungswirkung der Auslegung des Klagebegehrens durch das Gericht der

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.1804

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem

    Mit Beschluss vom 8. Mai 2013 (Az. 20 F 14.12) lehnte der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO den Antrag der Klägerin, die Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung festzustellen, ab.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 8. Mai 2013 (20 F 14.12 - juris - m.w.N.) betont, dass es für eine Sachentscheidung der Einsicht in zurückgehaltene Akten auch dann nicht immer zwingend bedürfe, wenn der Anspruch auf Informationszugang selbst Streitgegenstand des Verfahrens vor dem Gericht der Hauptsache sei.

  • BVerwG, 24.11.2015 - 20 F 4.14

    Schutz fiskalischer Interessen im in-camera-Verfahren

    Das Verwaltungsgericht als das Gericht der Hauptsache hat, wie als Voraussetzung des Verfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO in der Regel geboten (BVerwG, Beschlüsse vom 8. Mai 2013 - 20 F 14.12 - juris Rn. 6 ff. m.w.N. und vom 30. Juni 2014 - 20 F 13.13 - juris Rn. 10), mit dem Beschluss vom 22. Dezember 2011 ausreichend dargelegt, dass die angeforderten und im Beschwerdeverfahren noch streitigen Aktenteile für das anhängige Klagebegehren entscheidungserheblich sind.
  • BVerwG, 13.02.2014 - 20 F 11.13

    Anforderung an die Sperrerklärung bei vertraglichen Regelungen

    Es kann möglicherweise bereits an Hand einer solchen Umschreibung ohne Einsicht in den Vertrag selbst beurteilen, ob die in Rede stehenden fachgesetzlichen Weigerungsgründe, etwa nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorliegen; jedenfalls kann das Ausgangsgericht unter Umständen erst an Hand einer solchen Umschreibung sinnvoll beurteilen, ob die Vorlage eines vollständigen und ungeschwärzten Vertragswerks für seine Entscheidung erforderlich ist (Beschlüsse vom 3. Juli 2012 - BVerwG 20 F 12.11 - juris Rn. 10 f. und vom 8. Mai 2013 - BVerwG 20 F 14.12 - juris Rn. 8 ff.).
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 5 BV 14.2681

    Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem

    Mit Beschluss vom 8. Mai 2013 (Az. 20 F 14.12) lehnte der Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 VwGO den Antrag der Klägerin, die Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung festzustellen, ab.
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 4 C 16.307

    Beschwerde nur gegen rechtmittelfähige Entscheidungen

    Das gilt auch in Fällen, in denen die betreffenden Akten selbst Gegenstand des Informationsverlangens sind (vgl. BVerwG, B. v. 8.5.2013 - 20 F 14/12 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.1

    Bevor das Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO eingeleitet wird, hat das

    Inwieweit der Beweisbeschluss des Berichterstatters vom 19. März 2013 (insbesondere mit Blick auf die Ausführungen unter Nummer Nr. 11 i und j der Gründe) diesen Gesichtspunkten ausreichend Rechnung trägt und - als Kammerentscheidung - Bindungswirkung hinsichtlich der Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit entfalten würde (vgl. BVerwG, B.v. 8.5.2013 - 20 F 14.12 - juris Rn. 6), erscheint zweifelhaft.
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - G 13.2

    In-camera-Verfahren; Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz;

    Inwieweit der Beweisbeschluss des Berichterstatters vom 19. März 2013 (insbesondere mit Blick auf die Ausführungen unter Nummer Nr. 11 i und j der Gründe) diesen Gesichtspunkten ausreichend Rechnung trägt und - als Kammerentscheidung - Bindungswirkung hinsichtlich der Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit entfalten würde (vgl. BVerwG, B.v. 8.5.2013 - 20 F 14.12 - juris Rn. 6), erscheint zweifelhaft.
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